5 verlangen. Dass er das Fehlen einer schriftlichen Wegleitung erst im Beschwerdeverfahren nach Erhalt des negativen Prüfungsentscheides rügt, verstösst gegen den Grundsatz des Handelns nach Treu und Glauben. 9. Weitere Einwände betreffen die schriftliche Wahlfachprüfung «Berufliche Vorsorge». Diesbezüglich bemängelt der Beschwerdeführer, es seien Gesetzestexte nicht abgegeben und es sei eine einseitige Gewichtung vorgenommen worden. Es handelt sich um Fragen, welche die Rekurskommission EVD frei prüft (vgl. E. 7.2).