Schon aus diesen formalrechtlichen Gründen sei der angefochtene Prüfungsentscheid aufzuheben und allenfalls zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Materiell beanstandet der Beschwerdeführer die Bewertung der Leistung im Wahlfach «Berufliche Vorsorge» und beantragt eine Notenanhebung von 4,0 auf mindestens 4,5 oder 5,0 sowie die Erteilung einer mindestens genügenden Note in der mündlichen Prüfung «Aktuelle Sozialversicherungsfragen», welche mit der Fachnote 3,0 bewertet wurde. Gestützt auf diese Notenanhebungen sei ihm das Diplom zu erteilen.