1 Höhere Fachprüfung. Orientierung über den Prüfungsstoff. Abgabe von Hilfsmitteln. Nachvollziehbarkeit von Prüfung und Bewertung. Mündliche Orientierung über den Prüfungsstoff. Wird das Prüfungsgebiet nicht in der reglementarisch vorgesehenen Wegleitung umschrieben, sondern erst in einer mündlichen Orientierung konkretisiert, liegt ein Verfahrensmangel vor. Dieser beeinflusst das Prüfungsergebnis dann nicht ungünstig, wenn die Themenbereiche der Prüfung dem Inhalt der Orientierung entsprechen (E. 8).