Dieser Nachweis kann einem Kandidaten angesichts des Gewichts, das das Reglement darauf legt und der Vertrauensstellung, die der Bücherexperte in seiner Tätigkeit einnimmt, nicht erlassen werden. Somit kommt eine Diplomerteilung ohne Prüfung der Praxistauglichkeit im Rahmen der Fallstudie - trotz der eindeutigen Fehler der Prüfungskommission bei der Abwicklung der Fallstudie - nicht in Frage. 8.2. Da die Voraussetzungen für eine Diplomerteilung infolge Fehlens eines gültigen Prüfungsresultats im Fach «Fallstudie» nicht gegeben sind, ist auch der entsprechende Eventualantrag auf Erteilung des Diploms unter Berücksichtigung einer Grenzfallsituation abzuweisen.