Die entsprechende Kurve hat ihren Höhepunkt zwischen den Noten 2,5 und 3,5, während die Gauss’sche Glockenkurve der in der Prüfung erzielten Gesamtnoten eindeutig im genügenden Bereich liegt. Im übrigen trägt eine blosse Anpassung der Bewertungsskala auch dem Umstand keine Rechnung, dass die Beschwerdeführerin bei korrekter Aufgabenstellung möglicherweise eine bessere Leistung als aufgrund der «milderen» Bewertungsskala erreicht hätte (vgl. unveröffentlichter Entscheid der Rekurskommission EVD vom 14. Mai 1996 in Sachen W. [95/4K-014]). Da nicht feststellbar ist, welche Leistung die Beschwerdeführerin bei