Daher geht es nicht an - auch wenn alle Prüfungsteilnehmer gleich behandelt wurden, wie die Prüfungskommission geltend macht - die beste Arbeit in der Gruppe als «qualitativ und quantitativ sehr gut» zu bewerten, obwohl die Aufgabenstellung weniger als zur Hälfte erfüllt wurde (maximal zu 44%) und nach dem ursprünglichen Bewertungsraster als ungenügend hätte eingestuft werden müssen. Noch viel weniger geht es an, bruchstückhafte Lösungen für eine als Querschnittsaufgabe konzipierte Fallstudie als «den Mindestanforderungen entsprechend» zu qualifizieren.