Doch sagt eine blosse Rangfolge zu wenig aus, da sie nur Schlüsse innerhalb der zu vergleichenden Arbeiten erlaubt, jedoch eine Aussage, wie sich die Leistungen zu den Anforderungen des Lehrplans (bzw. im vorliegenden Zusammenhang des Reglements) verhalten, nicht zulässt. Daher ist es auch grundsätzlich problematisch, der besten Arbeit einer Prüfung die Note 6 zu erteilen, weil auf diese Weise die Bewertung der Gruppe von der Leistung des jeweils Besten abhängig gemacht wird und von dem ausserhalb der Gruppe stehenden Bezugspunkt des Lehrplans beziehungsweise Reglements abgekoppelt wird (vgl. Plotke, a. a. O., S. 98, Ziff. 5.2).