Aufgabe ist nicht nur für die Prüfungskandidaten anspruchsvoll, sondern auch für den Aufgabenverfasser. Der Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung muss sorgfältig abgewogen werden. Weder eine zu leichte, noch eine übertrieben schwierige Aufgabenstellung erlauben das vom Reglement geforderte Urteil über den Prüfungskandidaten. Zweifel an der Angemessenheit des Schwierigkeitsgrades der Fallstudie wecken im vorliegenden Fall insbesondere folgende Umstände. Von 536 Kandidaten erreichten selbst die besten lediglich 60-66,5 von 150 möglichen Punkten, bei einem Gesamtdurchschnitt von rund 25 Punkten. Nach diesem Massstab hätte kein Kandidat die Prüfung bestanden.