Daher sei die Fallstudie für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Demgegenüber vertritt das Bundesamt in seiner Stellungnahme den Standpunkt, die Beschwerdeführerin vermöge nicht aufzuzeigen, in welcher Beziehung mit der Prüfungsaufgabe «Fallstudie» gegen das Prüfungsreglement verstossen worden sei. Die Prüfungskommission betont, dass die Fallstudie korrekt durchgeführt und bewertet wurde. Die Gleichbehandlung aller Kandidaten sei stets gewährleistet gewesen. 6.1. Die Fallstudie bildete 1994 erstmals Bestandteil der schriftlichen Prüfung (Art. 22 Abs. 4 und Art. 34 Reglement).