In Bezug auf die Fallstudie rügt die Beschwerdeführerin neben der zu schwierigen Aufgabenstellung, dass die Bewertung nicht im entferntesten den «Grundsätzen einer ordnungsgemässen Bewertung» der Kandidaten entsprochen habe. Die Prüfungskommission habe, um einen «vertretbaren Notendurchschnitt» von 3,2 zu erhalten, nachträglich die Punkteskala für die Bewertung massiv verändert. Das Gesamtergebnis der Fallstudie sei nicht repräsentativ, da unter normalen Umständen kein Prüfling ein genügendes Ergebnis erzielt hätte. Daher sei die Fallstudie für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen.