7 hätte dies erhebliche Auswirkungen. Es blieben dann noch drei ungenügende Noten und mit einer einzigen Anhebung auf eine genügende Note hätte sie die Möglichkeit, die Bedingungen für die Erteilung des Diploms zu erfüllen. Daher ist im vorliegenden Verfahren auf die Fallstudie einzugehen (vgl. E. 6). 4.-5. (...) 6. In Bezug auf die Fallstudie rügt die Beschwerdeführerin neben der zu schwierigen Aufgabenstellung, dass die Bewertung nicht im entferntesten den «Grundsätzen einer ordnungsgemässen Bewertung» der Kandidaten entsprochen habe.