(...) 3. Mit ihrer Rüge, wonach sich das Bundesamt nicht mit ihren «Anträgen» zum Prüfungsfach «Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Organisation und Informatik» inhaltlich auseinandergesetzt habe, macht die Beschwerdeführerin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Wie es sich damit verhält, ist vorweg zu prüfen (E. 3.1). Ferner verlangt die Beschwerdeführerin vor der Rekurskommission EVD neu, die Fallstudie sei von der Beurteilung in der Prüfung auszuschliessen. Ob in diesem Stadium des Verfahrens noch darauf einzugehen ist, gilt es ebenfalls vorab zu prüfen (E. 3.2).