Gegen diesen Entscheid erhob W. am 7. November 1994 Verwaltungsbeschwerde beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: Bundesamt) mit dem Antrag auf Erteilung des Diploms. Sie rügte die Bewertung in den vorgenannten drei Fächern, ohne sich auf die «Fallstudie» zu beziehen. Das Bundesamt wies die Beschwerde mit Entscheid vom 15. August 1995 ab. Mit Eingabe vom 13. September 1995 erhebt W. gegen den Entscheid des Bundesamtes Beschwerde bei der Rekurskommission EVD und beantragt die Erteilung des Diploms. Zur Begründung rügt sie die Bewertung ihrer Leistungen in den drei Prüfungsfächern.