Aus dem Sachverhalt: W. legte im Herbst 1994 die höhere Fachprüfung für Bücherexperten ab. Da sie in den schriftlich geprüften Fächern «Fallstudie» (2), «Revision» (3), «Steuern und Recht» (3,5), «Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Organisation und Informatik» (3,5) sowie in der Schlussnote (3,7) ungenügende Noten erhielt und damit die Anforderungen zum Bestehen der Prüfung nicht erfüllte, wurde ihr das Diplom von der Prüfungskommission der höheren Fachprüfung für Bücherexperten (hiernach: Prüfungskommission) nicht zuerkannt.