G. absolvierte Ende 1995 die externe Vorprüfung für Betriebsökonomen. Infolge der ungenügenden Note im Fach «Rechnungswesen» (2,5) und einer Gesamtnote von 3,92 teilte ihm das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA, hiernach: Bundesamt) mit Verfügung vom 22. November 1995 mit, er habe die Prüfung nicht bestanden. Gegen diese Verfügung erhob G. mit Schreiben vom 30. Dezember 1995 Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission EVD. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung des Entscheids der Vorinstanz, die Überprüfung seiner Arbeit und die Erhöhung der Note im Fach «Rechnungswesen» von 2,5 auf 3, womit die Vorprüfung bestanden wäre.