Gegen diese Verfügung des Bundesamtes führt das Gesundheits- und Wirtschaftsamt im Namen der Stadt X (Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 6. Oktober 1994 Beschwerde bei der Rekurskommission EVD. Im wesentlichen wird beantragt, die Verfügung sei aufzuheben und auf die Subventionsrückforderung im Betrag von Fr. ... sei zu verzichten, eventualiter die zurückzuerstattende Summe wesentlich tiefer anzusetzen. Aus den Erwägungen: