29 SuG bezüglich einer Rückforderung anwendbar (E. 3.1). - Eine Zweckentfremdung kann auch durch die Schliessung eines Betriebes gegeben sein (E. 4.3). - Wenn die Entwicklung, welche zur Schliessung des Betriebes geführt hat, weder von den Subventionsbehörden noch vom Subventionsempfänger vorauszusehen und somit zu beeinflussen war, ist die Annahme eines Härtefalls berechtigt. Es liegt im Ermessen der Verwaltung, diesem Umstand Rechnung zu tragen (E. 4.4-4.7).