11 ZG am 24.02.95». Die in den Zollausweisen vermerkten Angaben (Herkunftsland der Eier, Geleitschein-Nummer, Ort und Datum des Zollagers, Anzahl Eierkisten, Tarif-Nummer, Eigengewicht und Bruttogewicht) sind mit denjenigen in den Geleitscheinen vollständig identisch. Damit hat die Beschwerdeführerin einerseits den Beweis erbracht, dass die Geleitscheine für die am 11. und 12. Oktober 1994 in das Zollager (...) eingelagerten Eier nachweislich erst im Februar 1995 gelöscht wurden. Überdies ist durch die Zollausweise nachgewiesen, dass die dort aufgeführten Eiermengen von gesamthaft ...