6 5.3. Aufgrund der Akten steht fest, dass die X AG mittels 3 Geleitscheinen am 11. und 12. Oktober 1994 ... Viertelkisten Vogeleier in Schalen, ... und ... Viertelkisten Vogeleier sowie ... und ... Viertelkisten Eier in Schalen, also insgesamt ... Viertelkisten Eier ins Freilager (...) überführen liess. Aus den Geleitscheinen ist im weiteren ersichtlich, dass diese am 24. Februar 1995 gelöscht wurden. Das Zollamt E. stellte mit Datum 24.2.95/28.2.95 3 Einfuhr-Zollausweise aus mit dem Vermerk «Beginn der Zollzahlungspflicht gemäss Art. 11 ZG am 24.02.95».