Das Bundesamt vertritt die Rechtsauffassung, dass die zur Diskussion stehenden Eier zu Recht in die Berechnung zur Festsetzung der Pflichteiermenge 1995 miteinbezogen worden seien, denn massgebend für die Einfuhr der Eier in Schalen sei das Ausstellungsdatum beziehungsweise das Aushändigungsdatum des Geleitscheines und nicht dessen Löschungsdatum. Da die fraglichen Geleitscheine im Jahre 1994 ausgestellt wurden, seien die ... Viertelkisten Importeier für die Berechnung der Pflichteiermenge 1995 heranzuziehen.