Im weiteren ist aktenkundig, dass diese Eier ins private Zollfreilager (...) eingelagert wurden. Strittig ist hingegen, ob die Ende 1994 im Geleitscheinverfahren abgefertigten und ins Zollfreilager überführten Eier ebenfalls für das Jahr 1994 zu berücksichtigen sind oder ob sie erst als im Jahre 1995 importiert gelten. Das Bundesamt vertritt die Rechtsauffassung, dass die zur Diskussion stehenden Eier zu Recht in die Berechnung zur Festsetzung der Pflichteiermenge 1995 miteinbezogen worden seien, denn massgebend für die Einfuhr der Eier in Schalen sei das Ausstellungsdatum beziehungsweise das Aushändigungsdatum des Geleitscheines und nicht dessen Löschungsdatum.