4 Dokument ausgehändigt, der sogenannte Zollausweis, welcher ihn berechtigt, die Waren über die Zollgrenze in schweizerisches Gebiet einzuführen beziehungsweise darüber zu verfügen. 5. Im Sachverhalt ist unbestritten, dass die Rekurrentin vom 9. Oktober 1994 bis 3. November 1994 ... Viertelkisten Eier in Schalen mit Geleitscheinen, deren Gültigkeit zwei Jahre beträgt, eingeführt hat. Im weiteren ist aktenkundig, dass diese Eier ins private Zollfreilager (...) eingelagert wurden.