Diese ausgehändigte Zollquittung dient als Zollausweis, deren Inhaber gilt als zum Empfang der unter Zollkontrolle stehenden Waren berechtigt (Art. 62 ZG). 4.2. Aus den vorzitierten Bestimmungen ergibt sich, dass das Zollgesetz einem Importeur verschiedene Pflichten auferlegt, bevor er Waren in die Schweiz importieren darf. So unterliegt er vorerst einer Meldepflicht, anschliessend hat er die im Zollgesetz und andern Gesetzen vorgesehenen Abgaben zu leisten. Ist er sämtlichen Verpflichtungen nachgekommen, wird ihm ein