Gestützt auf diese gesetzliche Grundlage hat der Bundesrat die Verordnung vom 15. August 1990 über den Eiermarkt und die Eierversorgung (EV, SR 916.371, AS 1995 II 1614 und AS 1995 II 2093) erlassen. Diese Verordnung bezweckt - unter Berücksichtigung einer angemessenen, den Interessen der Gesamtwirtschaft Rechnung tragenden Eiereinfuhr - folgendes: eine wirtschaftliche und den Verhältnissen des einheimischen Marktes angepasste Eierproduktion vorab in den aufstockungsbedürftigen Landwirtschaftsbetrieben zu erhalten und zu lenken (Art. 1 Bst. a) und den Absatz einer begrenzten Menge von Eiern aus solchen Betrieben zu fördern (Art. 1 Bst. b EV). Sind die Voraussetzungen nach Art.