Am 11. April 1995 verfügte das Bundesamt für Landwirtschaft (hiernach: Bundesamt), die von der X AG für das Jahr 1995 zu übernehmende Pflichteiermenge betrage insgesamt ... Viertelkisten Eier in Schalen. Die im Zeitraum vom 9. Oktober bis 3. November 1994 von der Firma X mit Geleitscheinen eingeführten Eier seien ebenfalls in die Berechnung zur Festsetzung der Pflichteiermenge miteinzubeziehen, denn massgebend für die Einfuhr von Eiern in Schalen sei das erstmalige Ausstellungs- beziehungsweise Aushändigungsdatum des Geleitscheines und nicht dessen Löschungsdatum.