Benno Studer / Eduard Hofer, Das landwirtschaftliche Pachtrecht, Brugg 1987, S. 61 f.). Im Zeitpunkt der Landübernahme stand bereits fest, dass K. dieses Land nur vorübergehend und voraussichtlich nur für kurze Zeit bewirtschaften kann. Gemäss der unbestritten gebliebenen Angaben des Eigentümers und des Beschwerdegegners hat der Rekurrent das fragliche Land überdies während des massgeblichen Milchjahres 1991/92 auch nicht immer selber genutzt. So ist aktenkundig, dass die Wiese im Frühjahr 1991 vorerst von M. genutzt wurde. Den 2. und 3. Grasschnitt hat K. vorgenommen und bereits anschliessend hat W., der heutige Pächter, die Parzelle zur Nutzung übernommen.