1.-6. (...) 7. Der Milchverband sah vorliegend von der Anwendung der 50 %-Regel ab und kürzte das Kontingent des Landabgebers um zirka 130 % des massgeblichen Hektarendurchschnittes. Als Begründung führte er an, dass K. diese Parzelle per 1. Mai 1991 mit einem Kontingent von ... kg übernommen und die gleiche Menge an den neuen Bewirtschafter zu übertragen habe. Auf Beschwerde hin kürzte die Rekurskommission das Kontingent von K. um weitere ... kg, was einer Kürzung um zirka 136 % seines Hektarendurchschnittes entspricht.