Gegen die erste Verfügung des Milchverbandes erhob K. am 20. August 1992 Beschwerde bei der Regionalen Rekurskommission Nr. 11 (hiernach: Rekurskommission) und beantragte die teilweise Aufhebung dieser Verfügung. Die Rekurskommission wies die Beschwerde mit Entscheid vom 22. März 1994 ab und kürzte das Kontingent von K. per 1. Mai 1992 um ... kg, was einer Kürzung des Hektarendurchschnittes um 136 % entsprach. Gegen diesen Entscheid erhob das Bundesamt für Landwirtschaft (hiernach: Bundesamt) am 30. Mai 1994 Beschwerde bei der Rekurskommission EVD und beantragt, der Entscheid der Rekurskommission vom 22. März 1994 sei aufzuheben, der Landübernehmer W. sei in das Verfahren einzubeziehen und