Dadurch hat sich ebenfalls die Gesamtmilchmenge vergrössert. Sollte der Bewirtschafter die in Betracht kommenden Parzellen bereits vor Abschluss der Sanierung bewirtschaftet haben, hätte der Einbezug des falschen Flächenmasses zu einer unkorrekten Kontingentserhöhung geführt und das Interesse an der Rechtsdurchsetzung und das öffentliche Interesse würden an sich für eine Kontingentsanpassung sprechen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass