d MWB 1988). Dieser Zusammenhang ist von erheblicher Bedeutung und wird mit der Fiktion - der sogenannten Ausgleichsthese - wonach sich die zugeteilte Kontingentsmenge gleichmässig auf die gesamte bewirtschaftete Fläche eines Betriebes verteilt, geschaffen (Spörri, a. a. O., S. 141 und 143). Die Bindung der Kontingente an die jeweilige massgebliche Nutzfläche geht ebenso daraus hervor, dass im Falle einer Flächenänderung grundsätzlich auch das Kontingent eine entsprechende Anpassung erfährt (vgl. Art. 19 und 20 MKTV 93). Ebenso spielt die Nutzfläche bei der Kontingentsberechnung infolge Neuaufnahme der Verkehrsmilchproduktion (vgl. Art.