, Basel 1986, Nr. 45 I und II; Fritz Gygi, Verwaltungsrecht, Bern 1986, S. 313 ff.). 4. Besteht demnach grundsätzlich die Möglichkeit, eine Kontingentsanpassung aufgrund einer Flächenkorrektur vorzunehmen, sind im folgenden die sich entgegenstehenden Interessen abzuwägen. 4.1. Zu untersuchen ist vorab, ob der zwingende Charakter des öffentlichen Rechts und das öffentliche Interesse für eine Kontingentsanpassung sprechen. 4.1.1. Die zugeteilten Einzelkontingente stehen in einer direkten Beziehung zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (vgl. Art. 2 Abs. 3 Bst. d MWB 1988).