Auf Beschwerde des S. vom 16. Januar 1995 hin erhöhte die Regionale Rekurskommission Nr. 9 dessen Kontingent wieder um die gekürzte Menge. Gegen diesen Entscheid gelangt das Bundesamt für Landwirtschaft (hiernach: Bundesamt) am 20. April 1995 an die Rekurskommission EVD und beantragt dessen Aufhebung sowie die Bestätigung der Verfügung des Milchverbandes. Aus den Erwägungen: