Gestützt auf die Feststellung, dass der Betrieb S. anstelle der angegebenen Nutzfläche 1,05 ha weniger umfasste, kürzte der Milchverband Bern und benachbarte Gebiete (hiernach: Milchverband) mit Verfügung vom 27. Dezember 1994 dessen Milchkontingent per 1. Mai 1994 für die nicht vorhandene Fläche um 100 % des betrieblichen Hektarendurchschnittes. Auf Beschwerde des S. vom 16. Januar 1995 hin erhöhte die Regionale Rekurskommission Nr. 9 dessen Kontingent wieder um die gekürzte Menge.