Denn bei Einführung der Einzelkontingente wurde auf die Milcheinlieferungen des gesamten Betriebes in den Vorjahren abgestellt und nicht auf die Ertragsfähigkeit einzelner Parzellen für die Milchwirtschaft. Das Einzelkontingent ist an den Betrieb und nicht an einzelne Parzellen gebunden und verteilt sich, wie bereits dargestellt, entsprechend der Ausgleichsthese gleichmässig auf die gesamte landwirtschaftli-che Nutzfläche eines Betriebes. Entscheidend ist damit einzig, ob die Parzelle Teil der Nutzfläche eines Betriebes bildet (Ziff.