4.3.3. Bei Entscheiden, welche gestützt auf die MKTV 89 ergingen, bestand jedoch die langjährige Praxis der Mehrheit der Milchverbände darin, die kontingentsrechtlichen Folgen einer Flächenabgabe in zwei verschiedenen Verfügungen zu regeln. In einem ersten Grundsatzentscheid (REKO/EVD 93/8B-004 E. 4.1, teilweise publiziert in VPB 59.90) kam die Rekurskommission EVD vorerst zum Schluss, dass die Milchverbände mit der an den Landabgeber gerichteten