4.3. Zum besseren Verständnis der aktuellen Rechtsprechung betreffend den rechtlichen Zusammenhang zwischen Kontingentskürzung beim Landabgeber und Kontingentserhöhung beim Landübernehmer sowie dessen Auswirkungen auf das verfahrensmässige Vorgehen sind ebenfalls die entsprechenden materiellen Bestimmungen der Verordnung vom 20. Dezember 1989 über die Milchkontingentierung in der Talzone, in der voralpinen Hügelzone und in der Zone I des Berggebietes (MKTV 89, AS 1990 286 1059, 1991 1125, 1992 946 2049) in Betracht zu ziehen, die bis Ende des Milchjahres 1992/93 galten. 4.3.1. Die Kontingentskürzung beim Landabgeber (Art. 18 Abs. 1 und 2 Bst.