1. (Zuständigkeit; Beschwerdelegitimation; Eintreten auf die Beschwerde, soweit es das Feststellungsinteresse des Beschwerdeführers betrifft, vgl. VPB 59.90 E. 2) 2. (Gesetzliche Grundlagen, anwendbares Recht) 3. Es ist unbestritten, dass eine 2,5 Hektaren umfassende Parzelle vom Beschwerdeführer an den Beschwerdegegner abgegeben wurde. Die kontingentsrechtlichen Folgen dieser Veränderungen der massgeblichen Nutzflächen sind in den Art. 19 und 20 der Verordnung vom 26. April 1993 über die Milchkontingentierung im Talgebiet und in der Bergzone I (MKTV 93, SR 916.350.101, AS 1994 2056) geregelt.