- Zusammenfassung der Rechtsprechung zum Verfahrensablauf bei Flächenabgaben gestützt auf die MKTV 89 und die MKTV 93 (E. 4.1-4.4). - Regelt der Milchverband die kontingentsrechtlichen Folgen einer Landabgabe in zwei Verfügungen und bringt er in beiden einen Rechtskraftvorbehalt an, so ist die vom Verordnungsgeber gewollte Wechselwirkung zwischen Kontingentskürzung und Kontingentserhöhung gewahrt (E. 4.5). - Umfang und Art der Nutzung einzelner Parzellen für die Milchwirtschaft können, ebenso wenig wie subjektive Gründe, bei der Festsetzung der Kontingentskürzung Berücksichtigung finden (E. 6.1 und 6.2).