Ob im vorliegenden Fall, da mehrere Unternehmen rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch eng zusammenhängen, eine wirtschaftliche Betrachtungsweise weiter hilft, bleibt im gegebenen Fall zu prüfen (vgl. Hans Michael Riemer, «Wirtschaftliche Betrachtungsweise» bei der Auslegung im Privatrecht [Gesetze und Rechtsgeschäfte?], in: Aspekte des Wirtschaftsrechts, Festgabe zum Schweizerischen Juristentag 1994, Zürich 1994, S. 129 ff.; vgl. auch BGE 100 Ib 310, E. 3b). (Die Rekurskommission EVD heisst die Beschwerde gut und hebt die Verfügung auf)