Im Rahmen dieser Abklärungen hat das Bundesamt allenfalls als Vorfrage zu untersuchen, ob mehrere Betriebe durch den gleichen Betriebsinhaber bewirtschaftet werden. Gestützt auf die dargestellten gesetzlichen Grundlagen in der HBV kann zweifelsfrei festgehalten werden, dass ein spezifisches öffentliches Interesse daran besteht, dass das Bundesamt dem Vollzugsauftrag nachkommt und im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrages unklare Betriebsverhältnisse klärt. 3.2.