A. betreibt als Eigentümer eine Schweinezucht und -mast. Darüber hinaus ist er Alleinaktionär und einziger Verwaltungsrat der Firma V AG sowie Verwaltungsrat und zu einem Drittel am Aktienkapital der Firma W AG beteiligt. Das restliche Aktienkapital ist im Besitz des Verwaltungsrates B., dem Sohn des A., welcher zusätzlich Alleinaktionär und einziger Verwaltungsrat der Firmen X AG und Y AG ist. Zudem zeichnet B. als Verwaltungsrat der Firma Z AG, deren Alleinaktionärin die Firma X AG ist. Den Firmen V AG, W AG, Y AG und Z AG ist gemeinsam, dass sie an verschiedenen Orten in der Schweiz als jeweilige Eigentümerinnen von Schweinestallungen Schweinezucht und -mast betreiben.