Am 14. September 1994 unterbreitete die Firma X AG dem Bundesamt für Landwirtschaft (hiernach: Bundesamt) das «Austauschgeschäft Wurstfleisch» zur grundsätzlichen Bewilligung. Mit Verfügung vom 30. Januar bestätigte das Bundesamt der X AG gegenüber, dass diese «für alle ab dem 1. Januar 1994 exportierten fleischhaltigen (Fleisch der Rindergattung) Teigwaren und Gulaschsuppen Einfuhrbewilligungen für Wurstfleisch» erhalten würde. Gleichzeitig stellte das Bundesamt fest, dass die Abgaben in den Rückstellungsfonds zu entrichten seien. Gegen diese Verfügung reichte die X AG am 21. Februar 1995 Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission EVD ein. Aus den Erwägungen: