6 Finanzierungsgrundlage für die Anbauprämien im Futtergetreidebau und die Zuschläge für erschwerte Bedingungen im Ackerbau (Siebter Landwirtschaftsbericht, BBl 1992 II 130 ff., insbesondere 357 f.). 9.2. Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer zudem versucht, sich der Entrichtung dieser Preiszuschläge auf unredliche Art und Weise zu entziehen. Würde man seiner Ansicht, die Preiszuschläge könnten im nachhinein nicht mehr erhoben werden, folgen, würde er aus seiner Unredlichkeit einen Vorteil erlangen können.