Siebter Bericht über die Lage der schweizerischen Landwirtschaft und die Agrarpolitik des Bundes vom 27. Januar 1992, Siebter Landwirtschaftsbericht, BBl 1992 II 130 ff., insbesondere. 354). Insofern ist der GGF beizupflichten, wenn sie festhält, dass die Lenkungswirkung und die Erfüllung der damit verbundenen agrarpolitischen Ziele nicht am Einzelfall gemessen werden kann. Es ist vielmehr ausschlaggebend, dass das System der Futtermittelbewirtschaftung als solches aufrechterhalten bleibt und damit der gewünschte Effekt erzielt wird.