Die Preiszuschläge erhöhen somit die Verkaufspreise der Futtermittel im Inland und bewirken, dass sich die Produktion von Milch und Fleisch auf Rauhfutterbasis lohnt. Insofern dient die Erhebung der Preiszuschläge auch der Produktionslenkung (vgl. dazu Veröffentlichungen der schweizerischen Kartellkommission, Die Kontingentierung der Futtermitteleinfuhr, Heft 1/2 1980, S. 38 ff.; Rudolf Horber, Die schweizerische Agrareinfuhrordnung, Grüsch 1987, S. 109 ff.; Leo Schürmann, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Bern 1994, S. 222 ff.; Siebter Bericht über die Lage der schweizerischen Landwirtschaft und die Agrarpolitik des Bundes vom 27. Januar 1992, Siebter Landwirtschaftsbericht, BBl 1992 II 130 ff.