Grundsatz von Treu und Glauben, Vertrauensschutz. Die Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben ist rechtsmissbräuchlich, wenn durch die Schaffung eines Scheinsachverhalts erreicht wurde, dass während mehrerer Jahre zoll- und bewilligungsfrei Futtermittel in die Schweiz eingeführt werden konnten (E. 8). 4. Art. 4 BV. Willkürverbot. Es ist weder willkürlich noch unverhältnismässig, eine Lenkungsabgabe im Anschluss an ein Zollstrafverfahren zu erheben, da auch eine nachträgliche Erhebung der Erfüllung agrarpolitischer Ziele dient (E. 9).