1 Nachentrichtung von Preiszuschlägen auf Futtermittel; Verjährung; Grundsatz von Treu und Glauben; Willkürverbot. 1. Art. 12 in Verbindung mit Art. 11 VStrR. Verjährung der Pflicht zur Nachentrichtung von zu Unrecht nicht erhobenen Abgaben. Die Pflicht zur Nachentrichtung von Preiszuschlägen auf Futtermitteln verjährt gemäss den allgemeinen Bestimmungen über das Verwaltungsstrafrecht (E. 3). 2. Art. 29 ff. ZG. Zollverfahren. Die Zolldeklaration und die damit verbundene Tarifierung sind im Verwaltungsbeschwerdeverfahren vor der Rekurskommission EVD keiner Überprüfung zugänglich (E. 6). 3. Art. 4 BV. Grundsatz von Treu und Glauben, Vertrauensschutz.