Es versteht sich deshalb von selbst, dass sich die geltend gemachten Gründe für eine Zonenumteilung durch eine gewisse Erheblichkeit, welche vom Gesuchsteller und Beschwerdeführer zu substantiieren ist, auszeichnen müssen, damit sie erfolgreich sein können. (Nach erfolgter materieller Prüfung weist die Rekurskommission EVD die Beschwerde ab) 9 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali