8 insbesondere, dass ein Vergleich mit umliegenden Betrieben grundsätzlich nie nur bezüglich eines einzelnen Kriteriums, sondern stets im Lichte sämtlicher relevanter Kriterien erfolgt. Überdies sind, soweit möglich, immer auch die ungünstigsten Betriebe in der gleichen Zone und eventuell in der höheren Zone zu berücksichtigen. Das System der Zoneneinteilung umfasst stets eine Bandbreite von Erschwernissen und es ist unvermeidlich, dass sich die landwirtschaftlichen Verhältnisse hinsichtlich einzelner, für die Zonenabgrenzung massgeblicher Kriterien im Grenzbereich zweier Zonen relativ ähnlich sind oder sich sogar überschneiden.