Eine solche «Zonen-Anpassung» könnte beispielsweise nach erheblichen Veränderungen in den Bewirtschaftungsverhältnissen eines Betriebes vorgenommen werden. Anzumerken ist, dass rechtskräftig abgelehnte Gesuche um Umteilung in eine andere Zone nicht immer wieder neu gestellt werden könnten, wenn sich nachträglich keine neue Sach- oder Rechtslage ergeben hat (vgl. dazu Gygi, Verwaltungsrecht, a. a. O., S. 305 ff. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).